Rechtsprechung
BVerfG, 07.06.1986 - 1 BvR 647/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Wackersdorf
- openjur.de
Wackersdorf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 6; GG Art. 8
Keine Einstweilige Anordnung gegen das Demonstrationsverbot in Wackersdorf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung - Demonstrationsverbot - Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 05.06.1986 - RN 8 S 86.877
- BVerfG, 07.06.1986 - 1 BvR 647/86
Papierfundstellen
- BVerfGE 72, 299
- NJW 1986, 1979
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 07.06.1986 - 1 BvR 647/86
Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 (BVerfGE 69, 315 -- Brokdorf) wurde ausgeführt, daß nur überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen könnten, den Rechtsschutzanspruch einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten.Dies gilt vornehmlich, weil die angegriffenen Entscheidungen es wahrscheinlich machen, daß sie die verfassungsrechtlichen Grundsätze beachtet haben, welche das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 14. Mai 1985 (BVerfGE 69, 315 -- Brokdorf) entwickelt hat.
- BVerfG, 28.02.1981 - 1 BvR 233/81
Keine einstweilige Anordnung gegen ein Demonstrationsverbot - AKW Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 07.06.1986 - 1 BvR 647/86
Bei der Frage, ob eine einstweilige Anordnung zu erlassen ist, muß nach ständiger Rechtsprechung eine Abwägung der Folgen vorgenommen werden, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 211 [215]; 56, 244 [246]). - BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
Auszug aus BVerfG, 07.06.1986 - 1 BvR 647/86
Bei der Frage, ob eine einstweilige Anordnung zu erlassen ist, muß nach ständiger Rechtsprechung eine Abwägung der Folgen vorgenommen werden, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 34, 211 [215]; 56, 244 [246]).
- BVerfG, 11.09.2015 - 1 BvR 2211/15
Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des "Tags der Patrioten" in …
Fehlt es an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, und ist insbesondere in der zur Verfügung stehenden Zeit feststellbar, dass die Ausgangsentscheidungen die verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht verkannt haben, die für eine solche Abwägung gelten, sieht sich das Bundesverfassungsgericht zu einer abweichenden Beurteilung außerstande (vgl. BVerfGE 56, 244 ; 72, 299 ; 83, 158 ). - BVerfG, 09.09.2013 - 1 BvR 2519/13
Ausstrahlung einer Fernsehsendung - fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung
Fehlt es an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, und ist insbesondere davon auszugehen, dass die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen die verfassungsrechtlichen Grundsätze beachtet haben, die für eine solche Abwägung gelten, sieht sich das Bundesverfassungsgericht nicht zu einer von diesen abweichenden Beurteilung in der Lage (vgl. BVerfGE 56, 244 ; 72, 299 ; 83, 158 ). - BVerfG, 28.09.2013 - 1 BvQ 42/13
Eigene Folgenabwägung nur bei voller Kenntnis der maßgeblichen Umstände - …
Fehlt es an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, und ist insbesondere in der zur Verfügung stehenden Zeit feststellbar, dass die Ausgangsentscheidungen die verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht verkannt haben, die für eine solche Abwägung gelten, sieht sich das Bundesverfassungsgericht zu einer abweichenden Beurteilung außerstande (vgl. BVerfGE 56, 244 ; 72, 299 ; 83, 158 ).
- BVerfG, 12.03.2000 - 1 BvQ 5/00
Unzulässiger, jedenfalls aber unbegründeter Antrag auf Erlass einer eA, bei einer …
Bei der Frage, ob eine einstweilige Anordnung zu erlassen ist, muss nach ständiger Rechtsprechung eine Abwägung der Folgen vorgenommen werden, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 72, 299 [301]).Unter diesen Umständen wäre das Bundesverfassungsgericht zu einer von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin abweichenden Beurteilung nicht in der Lage (vgl. BVerfGE 72, 299 [301 f.]).
- BVerwG, 13.07.1989 - 7 CB 80.88
Menschenrechte - Öffentliche Verhandlung - Atomrechtliches Genehmigungsverfahren …
Zu der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb eines Kernreaktors und zu den dabei der Genehmigungsbehörde obliegenden Pflichten zur Risikoermittlung und -bewertung (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, insbesondere von BVerfGE 72, 300 [BVerfG 07.06.1986 - 1 BvR 647/86]). - BVerfG, 30.04.2000 - 1 BvQ 12/00
Auflagen für Demonstrationen am 1. Mai 2000 in Berlin bleiben bestehen
Unter diesen Umständen sieht sich das Bundesverfassungsgericht zu einer von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abweichenden Beurteilung nicht in der Lage (vgl. BVerfGE 72, 299 ). - BVerfG, 20.05.2000 - 1 BvQ 14/00
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen Demonstrationsverbot
Unter diesen Umständen sieht sich das Bundesverfassungsgericht zu einer von den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte abweichenden Beurteilung nicht in der Lage (vgl. BVerfGE 72, 299 ). - BVerfG, 30.04.1998 - 1 BvQ 9/98
Antrag der NPD auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt
Unter diesen Umständen sieht sich das Bundesverfassungsgericht zu einer von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abweichenden Beurteilung nicht in der Lage (vgl. BVerfGE 72, 299 [301 f.]). - BVerfG, 01.12.1990 - 1 BvQ 12/90
Abwägung bei Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Gestattung der Aufführung …
Bei ihr ist eine Abwägung der Folgen erforderlich, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einer zukünftigen Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 72, 299 (301) [BVerfG 07.06.1986 - 1 BvR 647/86]).